Der Vorstand der K.V. Absolvia e.V. lädt hiermit alle Ehrenmitglieder, fördernde und ordentliche Mitglieder sowie Förderer und Freunde der Vereinigung ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Pädagogiums Bad Sachsa zum

103. Stiftungsfest

nach Bad Sachsa ein.

 

Programm Pfingsten 2025

(Stand 13. Mai 2025)

Donnerstag, 05.06.2025
19:00 Uhr Frühanreiser-Stammtisch bei Fanny´s
(keine Anmeldung erforderlich)

Freitag, 06.06.2025
ab 17:00 Uhr Warm-up mit dem Frechdachs

Samstag, 07.06.2022
13:00 – 19:00 Uhr Treffen unter der Linde

Sonntag, 08.06.2022
11:00 Uhr Konvent mit Kranzniederlegung und anschließender
Mitgliederhauptversammlung und Brunch

ab 17:00 – ca. 22:00 Uhr Sundowner auf dem Ravensberg
(Hin- und Rückfahrt: privater Transport)

 

Gleichzeitig lädt der erste Vorsitzende zur diesjährigen
Mitgliederversammlung der K.V. Absolvia e.V.
In der Aula des Pädagogiums Bad Sachsa, Ostertal 1-6, 37441 Bad Sachsa
Sonntag. 08. Juni 2025, 11:00 Uhr
(Begrüßung in der Aula, anschließende Kranzniederlegung am Ehrenmal)
Tagesordung:
1. Eröffnung des Konvents durch den ersten Vorsitzenden

a. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden des Schulvereins
b. Begrüßung durch die Schulleitung

  1. Rechenschaftsberichte
    a. des ersten Vorsitzenden
    b. des zweiten Vorsitzenden
    c. der Schriftführerin
    d. des Kassenwartes
    e. der Rechnungsprüfer
    f. des Datenverwalters
    g. der Mitgliederbetreuung
    h. des Verbindungsmannes zum Schulverein
    i. über den Stipendienfond
    j. des Ehrenrates
    k. des Verbindungsmannes zur Aktivitas
    l. des ersten Vorsitzenden der Aktivitas
  2. Entlastung des Kassenwartes und Entlastung des Vorstandes
  3. Neuwahlen des Vorstandes (bei Beantragung)
  4. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sollten möglichst schriftlich bis zum 04.06.2025 an den ersten Vorsitzenden der K.V. Absolvia e.V. gerichtet werden:
Robert Schwarz-Schäfer, schriftlich an Adresse siehe Rundschreiben/Geschäftsführender Vorstand
E-Mail: robert.schwarz-schaefer@googlemail.com

Das Recht zur Stellung von Anträgen zu Angelegenheiten der Vereinigung gemäß §4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird hierdurch nicht berührt.